In der Regel, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.
In der Regel, wenn der zuletzt ausgeübte Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich mindestens sechs Monate zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausgeübt werden kann.